Was bedeutet die unvollständige Maschine für den Kunden
Nach umfangreichen Netzrecherchen habe ich einiges zu dem Thema unvollständige oder vollständige Maschine gefunden (ANHANG). Hier soll das Thema von der Seite des Kunden betrachtet werden.
Was bedeutet es für den Kunden (Betreiber), wenn er eine unvollständige Maschine kauft und diese betreiben will?
Der Kunde/Betreiber muss die Maschine in eine vollständige Maschine integrieren oder daraus eine vollständige machen. „Eine unvollständige Maschine kann/darf man nicht betreiben!“.
Hierzu nachfolgende Grafik, die den Sachverhalt beschreibt. (in unserer Betrachtung Kunden = Betreiber)
Wenn Sie eine unvollständige Maschine erwerben, erwerben Sie eine Maschine ohne CE Zeichen – dies steht hier: „(Seite 36) Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie“ (siehe Anhang)
Bei einer unvollständige Maschine, müssen Sie als Kunde (Betreiber) die CE vergeben. Das bedeutet „Sie sind der Inverkehrbringer der Gesamtmaschine“ und sind somit verantwortlich für:
- Bedienungsanleitung der vollständigen Maschine (In die Bedienungsanleitung arbeiten Sie die Restgefährdungen der Unvollständigen Maschine ein oder Sie können diese beseitigen durch entsprechende Maßnahmen.)
- Risikobeurteilung gern mit CSafe.biz (ein bisschen Werbung muss sein!)
- EG – Konformitätserklärung
- CE- Kennzeichnung
Dieser Aufgabe sollten Sie sich bewusst sein und hierfür die Kosten bei der Beschaffung mit einplanen.
In meinen Augen sind unvollständige Maschinen für einen Endkunden (Betreiber) nicht sinnvoll, da hier ein nicht unerheblicher Dokumentationsaufwand und Risiko auf den Betreiber übergeht. Anders ist die Sache bei Anlagen- oder Maschinenbauern diese sind in der Regel Wiederverkäufer. Hier muss sowieso eine Dokumentation erstellt werden. Für den Maschinenbauer sollte es von der fachlichen Ausrichtung möglich sein die Dokumente zu liefern. Der Maschinenbauer kann auch noch Änderungen oder Anpassungen an der vollständigen Maschine vornehmen die es ermögliche die unvollständige Maschine einzubinden.
Fazit
Vor dem Kauf abklären was man bekommt. Sich im Fall einer unvollständigen Maschine Gedanken machen wer oder wie man diese zu einer vollständigen Maschine macht.
Sicheres gelingen!
Die Ausführung soll nur eine Information darstellen und ist keine rechtsverbindliche Anleitung.
Anhang:
Definition unvollständige, vollständige Maschine
Eine unvollständige oder eine vollständige Maschine? Diese Frage ist oft ein Thema – hierzu gibt es die Maschinenrichtlinie. Deswegen mochte ich davon absehen die Paragraphen und Beschreibungen dazu auf zu führen (gibt’s im Web zuhauf). Lesen Sie die Maschinenrichtlinie am besten im Original und entscheiden Sie.
Wenn Sie damit Probleme haben, macht es natürlich Sinn hier fachliche Unterstützung zu konsultieren. Das können Sie gern bei uns machen (Kontakt), oder aber auch bei vielen Anderen.
Wo finde ich die Maschinenrichtlinie
Ich gebe keinen Link an weil das nicht sicher ist 😊.
Sie finden die Maschinenrichtlinie: https://eur-lex.europa.eu Dann bei Suche „Maschinenrichtlinie“ eingeben.
Einen Leitfaden gibt es unter http://europa.eu .Mit folgender Eingabe in der Suchmaske kommt der Leitfaden ganz oben.
Im PDF Dokument, das Sie herunterladen, geben Sie als Suchbegriff: „unvollständige Maschine“ ein. Lesen alles durch und entscheiden dann mit Ihrem fachlichen Sachverstand ob Sie die Dokumentation für eine unvollständige oder vollständige Maschine erstellen müssen (oder lassen Sie sich beraten Kontakt).
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